Über ENERPARC

Wir investieren in Erneuerbare Energien: zielgerichtet, nachhaltig, zukunftsweisend. Ob technische Umsetzung oder wirtschaftliche Realisierung, in beratender Funktion oder als ausführende Kraft: Wir sind Ihr Spezialist in Sachen Photovoltaik. Gemeinsam mit unserem Team aus erfahrenen Experten sowie einem breiten Netzwerk renommierter Partner bieten wir Ihnen eine Vielzahl an spezialisierten Dienstleistungen im Bereich Solarenergie. Dazu gehören alle Leistungen rund um die Entwicklung und den Betrieb von Solarkraftwerken – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, qualitativ hochwertig ausgerichtet und zuverlässig umgesetzt.

600

weltweit realisierte Photovoltaik-Anlagen

4.100

MW weltweit

3.000

MW im Eigenbestand

Unsere Erfahrung

Schlüsselfertig als Generalunternehmer oder als Dienstleister für spezielle Teilbereiche: Bis heute haben wir weltweit über 4.100 MW PV-Leistung ans Netz gebracht. In mehr als 25 Ländern, mit über 600 Projekten. Über 3.000 MW gehören dabei zu unserem Eigenbestand der ENERPARC Gruppe. Wir agieren international und realisieren Projekte in Deutschland, Europa, Asien sowie anderen Kontinenten.

Vorteile einer Bürgerbeteiligung mit ENERPARC

Wir sind nicht nur ein verlässlicher Partner in der Entwicklung, im Bau und Betrieb von Solarparks, sondern auch ein verlässlicher Partner für Investitionen darin. Wir wollen Ihnen und den Bürgern Ihrer Gemeinde einen nachhaltigen Anteil am Ausbau der Erneuerbaren Energien bieten, von dem alle etwas haben. 

Nachhaltige Investition

  • Attraktive, nachhaltige
  • Geldanlagemöglichkeit
  • Beteiligung schon ab 500 € möglich
  • Beitrag zur Energiewende
  • Regionale Wertschöpfung bleibt vor Ort

Ihr verlässlicher Partner

  • Bisher mehr als 600 Solarparks weltweit errichtet und über 3.000 MW im Eigenbestand
  • Beständiger Partner mit guter Bonität
  • Stabil und marktunabhängig durch umfangreiches eigenes Anlagenportfolio 
  • Unabhängig und seit der Gründung 2008 inhabergeführt

Referenzen

Internationale Solarvorhaben realisieren. Maßgeschneidert und allumfassend.

FAQ

Fragen & Antworten zum Crowdinvesting

Warum muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?

Sie müssen Ihre E-Mail-Adresse angeben, damit Ihnen projektbezogene Informationen sowie für die Investition relevante Unterlagen zugesandt werden können. So kann die Verwaltung Ihrer Beteiligung kostengünstig und nachhaltig durchgeführt werden. So entstehen geringere Kosten für das Projekt und die Kommunikation ist papierlos. Sie haben die Wahl, ob Sie darüber hinaus auch werbliche Informationen erhalten möchten. Ansonsten werden an Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich relevante Informationen geschickt.

Was ist Crowdinvesting mit der ENERPARC-Beteiligungsplattform?

Beim Crowdinvesting mit der ENERPARC-Beteiligungsplattform investieren Anlegerinnen und Anleger gemeinsam in Projekte und erhalten für ihre Investition eine Rendite auf das eingebrachte Kapital. Die Investition findet über unsere Onlineplattform in der Regel in Form von Nachrangdarlehen statt. Die Beträge, die Anlegerinnen und Anleger je Emittent investieren können, variieren von Projekt zu Projekt und reichen von wenigen Euro bis hin zu maximal 25.000 Euro.

Welche Risiken gibt es bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen besteht ein finanzielles Risiko für die Darlehnsgeberin und den Darlehensgeber, da die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen unter bestimmten Umständen ausgeschlossen ist. Auf Grund des Nachrangs kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags eintreten. Jedoch besteht keine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht).
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das jeweilige Projekt / den jeweiligen Emittenten gestattete Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen.

Wer bekommt meine Investition?

Ihr Kapital wird zunächst auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Dort wird es sicher verwahrt, bis das Projekt entsprechend der individuellen Bedingungen startet. Die Auszahlung kann z.B. an das Erreichen einer für das Projekt vorgesehene Finanzierungsschwelle oder aber projektspezifische Fortschritte geknüpft sein. Weitere Infos hierzu finden Sie immer auf der jeweiligen Projektseite. Bis zur Erfüllung der Auszahlungsbedingungen kann weder die Emittentin noch der Plattformbetreiber über Ihre Investition verfügen.

Sobald das Projekt erfolgreich gestartet ist, also die Auszahlungsbedingungen erfüllt sind, wird das Kapital vom Treuhandkonto an die Emittentin ausgezahlt und kann für die Umsetzung des Projekts verwendet werden. Ihr Kapital fließt also direkt dem Emittenten und somit dem jeweiligen Projekt zu und kann ausschließlich für den kommunizierten Zweck verwendet werden!

Was ist die Finanzierungsschwelle?

Bei der Finanzierungsschwelle handelt es sich um ein vorab festgelegtes Volumen, das im Rahmen des Crowdinvestings innerhalb der Investitionsphase eingesammelt werden muss, damit die dem Investitionsangebot entsprechende Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist. Die Finanzierungsschwelle ist ein wichtiger Meilenstein für den erfolgreichen Projektstart und ein Kriterium für die Auszahlung des auf dem Treuhandkonto liegenden Kapitals an die Emittentin.

Was passiert, wenn die Finanzierungsschwelle nicht erreicht wird?

Wenn die Finanzierungsschwelle nicht erreicht wird, wird das Crowdinvesting rückabgewickelt und Ihr auf dem Treuhandkonto eingezahltes Kapital zurücküberwiesen.

Warum gibt es all diese Bedingungen und Schwellen?

Bei der Definition der Bedingungen und Schwellen spielt der Anlegerschutz eine wichtige Rolle. Diese Faktoren sind immer essenziell, um einen reibungslosen Projektstart und -verlauf bestmöglich zu unterstützen, und den Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Prognosen, auf denen Ihre Investitionsentscheidung basieren, gerecht zu werden. Außerdem lässt sich der Projektverlauf und der Verlauf des Crowdinvestings transparenter gestalten. Sollten für Ihr gewähltes Projekt keine solchen Bedingungen oder Schwelle vorgesehen sein, ist der erfolgreiche Start aufgrund der Unternehmens- oder Projektstruktur bereits ab dem ersten investierten Euro gegeben.

Was gibt es in Bezug auf den steuerlichen Aspekt zu beachten?

Die Zinsen, die aus dem Nachrangdarlehen gezahlt werden, gelten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die auf diese Einkünfte entfallende Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) werden bei der Auszahlung einbehalten und direkt an die entsprechende Stelle abgeführt. Die Besteuerung ist abhängig von den individuellen Verhältnissen der Anlegerinnen und Anleger und müssen in der jeweiligen Einkommensteuererklärung entsprechen berücksichtigt werden. Hierzu werden am Jahresende Bescheinigungen im Kundenkonto zur Verfügung gestellt.

Der Darlehensnehmer darf keine Auskünfte in Bezug auf das Steuerliche geben. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Bei Fragen stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater ab.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Anlagesummen?

Die Investitionssummen variieren je nach Projekt und individuellen Gegebenheiten. So ist es möglich, dass in einige Projekte ausschließlich hohe Investitionssummen fließen, während andere Projekte mehrheitlich durch kleine Investments finanziert werden.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Bei Interessensbekundung, Registrierung und bei der Zeichnung werden Sie durch E-Mails benachrichtigt. Sollten Sie diese nicht erhalten, kontrollieren Sie bitte Ihren Spamordner, möglicherweise sind sie hier gelandet. Sollten Sie die gesuchten Mails auch dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an uns.

Was ist ein Nachrangdarlehen unter Nutzung der Ausnahmeregelung für Schwarmfinanzierungen?

Darlehensgeber und -nehmer haben bei einem Nachrangdarlehen unter Nutzung der Ausnahmeregelung für Schwarmfinanzierungen generell dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen.
Die Pflicht des Darlehensgebers ist die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und die des Darlehensnehmers die Zahlung der festgelegten Zinsen sowie die fällige Rückzahlung des Darlehens.
Der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung und auf Zahlung der Zinsen ist bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen jedoch qualifiziert nachrangig. Das bedeutet, dass bei einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Darlehensnehmer der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Zahlung der Zinsen nicht geltend gemacht werden kann.
Die Ansprüche eines qualifizierten Nachrangdarlehens stehen immer hinter den Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger.

Habe ich nach Registrierung oder Interessenbekundung einen Anspruch auf Vertragsschließung?

Nein, nur durch Registrierung entsteht kein Anspruch. Der Darlehensnehmer möchte gerne möglichst vielen Personen einen Vertrag ermöglichen. Da aber erfahrungsgemäß Bürgerbeteiligungsmodelle schnell vergriffen sind, kann nicht immer eine Beteiligung ermöglicht werden. Hier steigern Sie Ihre Chancen je früher Sie sich registrieren und digital zeichnen. Die Zuteilung erfolgt dabei nach dem Windhundprinzip. Es werden bei Bürgerbeteiligungsmodellen meist vorrangig Bürgerinnen und Bürger aus der Region berücksichtigt. Hier zu finden Sie weitere Informationen auf den Projektseiten.

Wozu bin ich als Darlehensgeber verpflichtet?

Sie sind verpflichtet im Anschluss an den Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht zu überweisen. Ferner sind Sie verpflichtet Änderungen der persönlichen Daten während der Vertragslaufzeit im Verwaltungsportal umgehend mitzuteilen. Dies sind beispielweise Änderungen der Anschrift oder der Bankdaten.

Habe ich Mitbestimmungsrechte als Nachrangdarlehensgeber?

Durch ein Nachrangdarlehen stehen Ihnen keine Mitbestimmungsrechte zu. Sie haben keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.

Was passiert bei einer Überzeichnung des Investitionsvolumens?

Durch den digitalen Zeichnungsprozess ist eine Überzeichnung nicht möglich. Das Gesamtvolumen eines Projektes ist klar gedeckelt.

Werden Sicherheiten gegeben?

Es werden keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen durch den Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt.

Warum darf ich maximal 25.000 € investieren?

Diese Summe ist im Vermögensanlagengesetz geregelt. Privatanlegerinnen und Privatanleger dürfen im Rahmen der Ausnahmeregelung für Schwarmfinanzierungen – unter die die Projekte, die von der ENERPARC-Beteiligungsplattform angeboten werden, fallen –, maximal 25.000 € pro Emittent investieren.

Wofür wird das Geld verwendet?

Sobald das Projekt erfolgreich gestartet ist, wird das Kapital vom Treuhandkonto an die Emittentin ausgezahlt und kann für die Umsetzung des Projektes verwendet werden. Ihr Kapital fließt also immer direkt dem Emittenten und somit dem jeweiligen Projekt zu! Da die Projekte individuell aufgestellt sind, ist es nicht möglich zu verallgemeinern, wofür das Geld verwendet wird. Jedoch ist sichergestellt, dass das Geld ausschließlich für projektbezogene Maßnahmen, die in den jeweiligen Projektbeschreibungen definiert sind, genutzt wird. Das kann z.B. der Erwerb von Materialien, Grundstücken, etc. sein, aber auch für die Bezahlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt genutzt werden.

FAQ

Fragen & Antworten zum Vertragsschluss

Kann ich selbstständig den Nachrangdarlehensvertrag ändern?

Nein, handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Verträge sind nicht zulässig. Grundsätzlich ist keine nachträgliche Änderung des Darlehensbetrags möglich. Wenn eine Änderung nötig ist, melden Sie sich bitte direkt bei uns.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Auch für das Nachrangdarlehen gelten die regulären gesetzlichen Widerrufsrechte. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform per Brief oder E-Mail widerrufen werden.

Was passiert, wenn ich versehentlich zu wenig oder zu viel eingezahlt habe?

Wird der korrekte Darlehensbetrag nicht fristgerecht eingezahlt, ist der Betrag also niedriger als vereinbart, verfällt die Reservierung und der Nachrangdarlehensvertrag ist nicht gültig. Wird ein zu hoher Betrag eingezahlt, wird die Differenz an das angegebene Konto zurücküberwiesen.

Wie verläuft die Rückzahlung des Darlehens?

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt gemäß der im Vertrag festgehaltenen Rückzahlungsbedingungen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses wird im Zeichnungsprozess angegeben und kann im Online-Zugang unter ”Persönliche Daten” angepasst werden. Die Bankverbindung kann bis zu 2 Wochen vor Fälligkeit des Darlehens geändert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige entstehende Kosten, die durch das Hinterlegen einer falschen Bankverbindung entstehen an Sie weitergegeben werden können.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Grundsätzlich ist es möglich Ihre Einkünfte aus Kapitalertrag im Rahmen eines Freistellungsauftrags von dem Abzug der Abgeltungssteuer zu befreien. Hierzu steht Ihnen im Kundenkonto ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung, welches gemäß der gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass Sie dabei verpflichtet sind Ihren individuellen Sparer Pauschbetrag zu berücksichtigen.

Kann der Darlehensnehmer selbständig den Darlehensbetrag ändern?

Nein, der von Ihnen angegebene Darlehensbetrag kann nicht selbstständig von dem Darlehensnehmer verändert werden.

Wie zahle ich das Nachtragsdarlehen ein?

Der Darlehensbetrag muss komplett überwiesen werden. Die zu überweisende Summe wird Ihnen sowohl direkt nach der Zeichnung als auch in Ihren per E-Mail zugesandten Vertragsunterlagen mitgeteilt. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen im Zeichnungsprozess und in Ihren Investitionsunterlagen per E-Mail mitgeteilt.

Kann der Nachrangdarlehensvertrag gekündigt oder auf Dritte übertragen werden?

Nein, Sie können den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit nicht ordentlich kündigen oder ihn an Dritte übertragen. Die genauen Angaben zur Laufzeit und Fristen finden Sie in den Informationsunterlagen der jeweiligen Projekte.

Wie verlaufen die Zinszahlungen?

Ihre Zinsen werden gemäß der im Darlehensvertrag genannten Bedingungen auf das von Ihnen im Kundenkonto angegebene Bankkonto ausgezahlt. Dieses können Sie im Online-Portal unter „Mein Konto“ – „Persönliche Daten“ anpassen. Die Bankverbindung kann bis zu 2 Wochen vor Fälligkeit der Zinszahlungen geändert werden. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen nur auf gültige Bankverbindungen geleistet werden können und etwaige Kosten, die durch das Hinterlegen einer falschen Bankverbindung entstehen, an Sie weitergegeben werden können.

Was geschieht im Todesfall?

Bei Todesfall des Darlehensgebers während der Vertragslaufzeit gehen die Ansprüche des Vertrags auf die Erben oder an die im Testament festgehaltenen Vermächtnisnehmer über.